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Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen
Extreme Wetterereignisse treten immer häufiger auf: Daher wird es immer wichtiger, Ihr Haus oder Ihre Wohnung umfassend gegen Schäden durch Naturgewalten wie, Starkregen, Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche abzusichern – am besten mit einer Elementarversicherung.
Die Elementarschadenversicherung bietet eine sinnvolle Ergänzung von Wohngebäude- oder Hausratsversicherungen. Durch diese Erweiterung der Versicherungsleistung sind Sie − zusätzlich zu Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Blitzeinschlag – auch zuverlässig gegen Schäden durch Hochwasser oder Erdrutsch abgesichert.
Mit der Zusatzversicherung gegen Elementargefahren komplettieren Sie den Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude oder Ihre Wohnung. Unsere Elementarversicherung übernimmt die Kosten für folgende Schäden:
Starkregen hat bei Ihnen Schäden angerichtet? Wir sind für Sie da unter:
Wenn Sie eine Immobilie besitzen oder Vermieter sind, bietet Ihnen die Interlloyd Wohngebäudeversicherung mit ihren verschiedenen Leistungspaketen und Selbstbeteiligungsvarianten passgenauen Schutz; suchen Sie eine weitergehende Absicherung gegen Naturgewalten, ist es sinnvoll, die optionale Elementarschadenversicherung gleich mit abzuschließen.
Mit der Interlloyd Hausratversicherung sind sie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl abgesichert. Mit dem Zusatzschutz gegen Elementarschäden ist Ihr Hausrat beispielsweise auch bei Beschädigung durch Überschwemmung, Hochwasser oder Erdrutsch versichert. Übrigens: Bei Schäden an Ihrem Hausrat ersetzen wir unabhängig vom Alter der versicherten Sachen den Neuwert!
Die monatlichen Kosten für eine zusätzliche Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäude- oder Hausratsversicherungen sind zunächst abhängig von der Wohnfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Wohnhauses. Darüber hinaus spielt auch die Lage der Immobilie eine Rolle – so hängt die Höhe der Beiträge z. B. davon ab, wie hoch das Risiko eines Hochwassers oder einer Überschwemmung in der jeweiligen Region ist.
Schäden durch Stürme oder Tornados sind im Rahmen einer Elementarversicherung nicht abgedeckt. Hier leistet jedoch die Wohngebäudeversicherung: Sie erstattet bei durch Sturm beschädigtem Gebäude die notwendigen Reparaturkosten; bei zerstörtem Gebäude durch Sturm erstattet sie den aktuellen Neubauwert – inklusive Architektengebühren, sonstiger Planungskosten und vielem mehr.
Ja, Schäden durch Rückstau sind durch die Elementarschadenversicherung mitversichert. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser wegen einer Überschwemmung durch Gewässer oder Niederschläge durch die gebäudeeigenen Ableitungsrohre in das Gebäude eindringt.
Ja, auch Überschwemmungen durch Hochwasser sind abgesichert. Konkret leistet die Elementarversicherung, wenn das versicherte Grundstück oder die Wohnung überflutet wird − eben durch Überschwemmung, aber auch durch Niederschläge oder überschwemmungs- oder niederschlagsbedingtem Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.
Wenn die Erschütterung durch ein Erdbeben Schäden an Ihrem Gebäude oder in Ihrer Wohnung verursachen, leistet die Elementarversicherung – solange die versicherte Immobilie zuvor in einwandfreiem Zustand war. Auch bei einer Erdsenkung, also einer Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen, sind Sie versichert – allerdings nicht, wenn die Erdsenkung durch Trockenheit oder Austrocknung entstanden ist.
In der Regel zahlt der Vermieter für eine Elementarversicherung, wenn er diese im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Der Mieter kommt hingegen dann für die Kosten der Elementarversicherung auf, wenn er diese als Zusatzschutz beim Abschluss einer Hausratversicherung vereinbart hat.
Je nach der Lage der versicherten Immobilie fallen ggf. höhere Kosten für eine Elementarversicherung an. Hintergrund hierfür das Risiko möglicher Überschwemmungen und Hochwasserschäden in der jeweiligen Region. Die deutschen Versicherer haben hierzu mithilfe der Daten von Wasserwirtschaftsämtern ein Zonierungssystem („ZÜRS-System“) entwickelt und dabei vier Gefährdungs- oder Risikozonen festgelegt.
Tipp
Steuertipp
Wer Wasserschäden oder auch Sturmschäden in Haus oder Garten beseitigen muss, kann Kosten für Dienstleister bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer absetzen. Erstattet wird, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Dienstleistungen, die man auch ohne Dienstleister selbst im Haushalt erledigen könnte. Im Fall von Wasserschäden kann das z. B. die Reinigungskraft, die die Wohnung von innen säubert sein, oder der Gärtner, der den überschwemmten Garten wieder in Ordnung bringt. Außerdem können die Arbeitsstunden des beauftragten Handwerkers beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Wenn die kommunalen Kanäle das Wasser bei starkem Regen nicht mehr aufnehmen können, können tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume volllaufen. Weiterer Ärger dabei: Städte und Gemeinden, die die öffentliche Kanalisation betreiben, haften nicht für die Schäden an Ihrem privaten Haus, sondern Sie als Eigentümer. Auch aus diesem Grund ist eine Elementarschadenversicherung dringend angeraten. Und natürlich umfangreiche Vorsorge!
Das können Sie tun, um Ihr Gebäude und den Inhalt zu schützen.