Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap
Sind Sie Makler?
Sie befinden sich auf unserer Website für Privatpersonen!
Sind Sie Makler?
Wir stellen Ihnen diese Frage, damit Sie auf die für Sie relevante Website geleitet werden. Als Makler werden Sie auf www.interlloyd.de weitergeleitet. Um Ihre Auswahl auch für zukünftige Besuche zu speichern, setzen wir einen Cookie. In der Navigation unter 'für Makler' können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.

Extreme Wetterereignisse treten immer häufiger auf: Daher wird es immer wichtiger, Ihr Haus oder Ihre Wohnung umfassend gegen Schäden durch Naturgewalten wie, Starkregen, Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche abzusichern – am besten mit einer Elementarversicherung.

Das bietet Ihnen unsere Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung bietet eine sinnvolle Ergänzung von Wohngebäude- oder Hausratsversicherungen. Durch diese Erweiterung der Versicherungsleistung sind Sie − zusätzlich zu Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Blitzeinschlag – auch zuverlässig gegen Schäden durch Hochwasser oder Erdrutsch abgesichert.

So wappnen wir Sie gegen Elementarschäden

Mit der Zusatzversicherung gegen Elementargefahren komplettieren Sie den Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude oder Ihre Wohnung. Unsere Elementarversicherung übernimmt die Kosten für folgende Schäden:

  • Schäden nach Überschwemmung durch Gewässer oder starke Niederschläge
  • Rückstauschäden infolge von Überschwemmungen oder Niederschlägen
  • Erdbebenschäden an Gebäuden oder Wohnungen
  • Gebäude- oder Wohnungsschäden durch Erdsenkung und Erdrutsch
  • Schäden, die durch Schneedruck oder Lawinen entstehen
  • Durch einen Vulkanausbruch verursachte Schäden
FÜR UNSERE KUNDEN

Starkregen hat bei Ihnen Schäden angerichtet? Wir sind für Sie da unter:

Ist eine Elementarversicherung für mich sinnvoll?

Noch nie war das Wetter so unberechenbar wie heute. Insbesondere die Zunahme von Starkregen und die damit einhergehende Gefahr von Überschwemmungen und Erdrutschen legt es nahe, sich gegen die Folgen derartiger Ereignisse ausreichend abzusichern.

Möchten Sie ein Gebäude gegen Elementarschäden versichern?

Wenn Sie eine Immobilie besitzen oder Vermieter sind, bietet Ihnen die Interlloyd Wohngebäudeversicherung mit ihren verschiedenen Leistungspaketen und Selbstbeteiligungsvarianten passgenauen Schutz; suchen Sie eine weitergehende Absicherung gegen Naturgewalten, ist es sinnvoll, die optionale Elementarschadenversicherung gleich mit abzuschließen.

Möchten Sie Ihren Hausrat bei Elementarschäden versichern?

Mit der Interlloyd Hausratversicherung sind sie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl abgesichert. Mit dem Zusatzschutz gegen Elementarschäden ist Ihr Hausrat beispielsweise auch bei Beschädigung durch Überschwemmung, Hochwasser oder Erdrutsch versichert. Übrigens: Bei Schäden an Ihrem Hausrat ersetzen wir unabhängig vom Alter der versicherten Sachen den Neuwert!

Das kostet die Elementarversicherung

Die monatlichen Kosten für eine zusätzliche Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäude- oder Hausratsversicherungen sind zunächst abhängig von der Wohnfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Wohnhauses. Darüber hinaus spielt auch die Lage der Immobilie eine Rolle – so hängt die Höhe der Beiträge z. B. davon ab, wie hoch das Risiko eines Hochwassers oder einer Überschwemmung in der jeweiligen Region ist.

Alles, was Sie über die Elementarversicherung wissen müssen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Leistungen der Elementarversicherung

Leistet die Elementarversicherung bei Starkregen und Schneedruck?

Die Elementarversicherung kommt für Schäden auf, die durch niederschlagsbedingte Überschwemmungen entstehen, gleichermaßen leistet sie, wenn durch Schneedruck beispielsweise Schäden wie Gebäuderisse entstehen.

Zahlt die Elementarversicherung für Sturmschäden und Tornados?

Schäden durch Stürme oder Tornados sind im Rahmen einer Elementarversicherung nicht abgedeckt. Hier leistet jedoch die Wohngebäudeversicherung: Sie erstattet bei durch Sturm beschädigtem Gebäude die notwendigen Reparaturkosten; bei zerstörtem Gebäude durch Sturm erstattet sie den aktuellen Neubauwert – inklusive Architektengebühren, sonstiger Planungskosten und vielem mehr.

Sind Rückstauschäden in der Elementarversicherung mitversichert?

Ja, Schäden durch Rückstau sind durch die Elementarschadenversicherung mitversichert. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser wegen einer Überschwemmung durch Gewässer oder Niederschläge durch die gebäudeeigenen Ableitungsrohre in das Gebäude eindringt.

Leistet die Elementarversicherung auch bei Hochwasser?

Ja, auch Überschwemmungen durch Hochwasser sind abgesichert. Konkret leistet die Elementarversicherung, wenn das versicherte Grundstück oder die Wohnung überflutet wird − eben durch Überschwemmung, aber auch durch Niederschläge oder überschwemmungs- oder niederschlagsbedingtem Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.

Zahlt die Elementarversicherung für Schäden durch Erdbeben oder Erdsenkung?

Wenn die Erschütterung durch ein Erdbeben Schäden an Ihrem Gebäude oder in Ihrer Wohnung verursachen, leistet die Elementarversicherung – solange die versicherte Immobilie zuvor in einwandfreiem Zustand war. Auch bei einer Erdsenkung, also einer Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen, sind Sie versichert – allerdings nicht, wenn die Erdsenkung durch Trockenheit oder Austrocknung entstanden ist.

Zahlt der Mieter oder der Vermieter die Elementarversicherung?

In der Regel zahlt der Vermieter für eine Elementarversicherung, wenn er diese im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Der Mieter kommt hingegen dann für die Kosten der Elementarversicherung auf, wenn er diese als Zusatzschutz beim Abschluss einer Hausratversicherung vereinbart hat.

Was sind Risikozonen bei einer Elementarversicherung?

Je nach der Lage der versicherten Immobilie fallen ggf. höhere Kosten für eine Elementarversicherung an. Hintergrund hierfür das Risiko möglicher Überschwemmungen und Hochwasserschäden in der jeweiligen Region. Die deutschen Versicherer haben hierzu mithilfe der Daten von Wasserwirtschaftsämtern ein Zonierungssystem („ZÜRS-System“) entwickelt und dabei vier Gefährdungs- oder Risikozonen festgelegt.

 

Tipp

Naturgefahren-Check und Hochwasser-Check

Um Hausbesitzer für die Gefahr durch Naturkatastrophen zu sensibilisieren, bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) den „Naturgefahren-Check“ an. Immobilienbesitzer und Mieter erfahren auf der Onlineplattform, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit an ihrem Wohnort verursacht haben und können so ihr individuelles Risiko besser einschätzen.

 

Weitere Informationen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV)

Studie: "Schäden nehmen zu!" Eine Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Einzelne, extreme Unwetter werden in Zukunft häufiger auftreten und deutlich größere Schäden an Gebäuden verursachen als heute.
  • Ein besonders schadenträchtiges Sturmereignis von einer Intensität, wie wir es zurzeit alle 50 Jahre erleben, kann zukünftig alle 10 Jahre eintreten.
  • Die Zahl der Schäden durch Flussüberschwemmungen und Sturzfluten steigt bis Ende des Jahrhunderts auf mehr als das Doppelte der heutigen Schäden an – auch eine Verdreifachung ist möglich.
 

Schadenprävention: Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer – oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist – Wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten.

Wichtige Tipps für unsere Kunden

Steuertipp

Den Sturmschaden steuerlich absetzen

Wer Wasserschäden oder auch Sturmschäden in Haus oder Garten beseitigen muss, kann Kosten für Dienstleister bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer absetzen. Erstattet wird, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Dienstleistungen, die man auch ohne Dienstleister selbst im Haushalt erledigen könnte. Im Fall von Wasserschäden kann das z. B. die Reinigungskraft, die die Wohnung von innen säubert sein, oder der Gärtner, der den überschwemmten Garten wieder in Ordnung bringt. Außerdem können die Arbeitsstunden des beauftragten Handwerkers beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Vorbeugen für Hausbesitzer: Tipps gegen Sturmschäden

Wenn die kommunalen Kanäle das Wasser bei starkem Regen nicht mehr aufnehmen können, können tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume volllaufen. Weiterer Ärger dabei: Städte und Gemeinden, die die öffentliche Kanalisation betreiben, haften nicht für die Schäden an Ihrem privaten Haus, sondern Sie als Eigentümer. Auch aus diesem Grund ist eine Elementarschadenversicherung dringend angeraten. Und natürlich umfangreiche Vorsorge!

Das können Sie tun, um Ihr Gebäude und den Inhalt zu schützen.

  • Das sollte jeder wissen: Drohen Regen, Hagel oder Schnee, schließt man besser die Fenster, sonst zahlt eventuell auch eine Versicherung nicht oder nur eingeschränkt.
  • Boden- und Türschwellen wehren Wasser ab.
  • Überdachungen sichern Eingangsbereiche.
  • Lassen Sie wasserfeste und drucksichere Kellerfenster wenn möglich nachrüsten.
  • Sollte keine Rückstausicherung oder Hebeanlage vorhanden sein, erkundigen Sie sich bei der Stadtentwässerung, wo diese am besten eingebaut werden können und beauftragen dann einen Sanitärfachbetrieb. Ganz einfach lässt sich beispielsweise im Siphon von Kellerwaschbecken eine Rückstausicherung einbauen. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Rückstausicherung die Voraussetzung für einen Versicherungsschutz gegen Rückstau in der Elementarschadenversicherung ist.
  • Sind Sie länger nicht zu Hause, sollten Sie stets sämtliche Rückstauklappen verriegeln.
  • Der Abfluss am Kellereingang wird gerne vernachlässigt. Öfter mal prüfen, ob er frei ist und schnell Wasser aufnehmen kann.
  • Besonders im Herbst ist ein Blick in die Regenrinne und zu den Fallrohren wichtig, damit kein Laub zur Verstopfung führt. Checken Sie auch regelmäßig die Abflüsse von Balkonen!
  • Lagern Sie Chemikalien und andere gefährliche Stoffe sowie technische Geräte wassersicher.
  • Verankern oder beschweren Sie den Heizöltank.
  • Ist der Gully vor Ihrem Haus frei? Sieht er verstopft aus, melden Sie das besser dem Stadtentwässerungsbetrieb. Manche Städte und Gemeinden haben dafür Mängelmelder im Internet.
  • Verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen zum Beispiel über die App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Starkregen und Überschwemmung: Unsere Tipps für Mieter

  • Kontrollieren Sie, ob Ihr Keller nach einem Unwetter mit Starkregen noch trocken ist. Steht er unter Wasser, sollten Sie zunächst versuchen, den Schaden zu mindern. Also: Gegenstände rausholen, umlagern und trocknen lassen. Sichern Sie Ihr Hab und Gut auch, wenn noch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit in dem Raum herrscht. Und denken daran, solche Sachen in Sicherheit zu bringen, die nicht direkt dem Wasser ausgesetzt sind, aber noch beeinträchtigt werden könnten.
  • Sind Gemeinschaftsräume wie Ihre Waschküche betroffen, informieren Sie unverzüglich Ihren Vermieter. Erreichen Sie ihn nicht oder unternimmt er nichts, rufen Sie die Feuerwehr, damit sie das Wasser abpumpt.
  • Sind Möbel oder im Keller gelagerte Gegenstände beschädigt, melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung, die bei Überschwemmungen eintritt, wenn Sie eine Elementarversicherung beinhaltet.
  • Wurden Ihre Wohnung oder Ihr Keller durch einen Kanalrückstau überschwemmt, weil Ihr Vermieter das Rückstauventil nicht ausreichend hat warten lassen, können Sie Schadensersatz von ihm verlangen. Das gilt auch, wenn sich Wasser durch Ihre Toilette hochdrückt, denn Ihr Vermieter ist für den reibungslosen Einsatz von Pumpen- und Hebeanlagen verantwortlich.
  • Möglicherweise kommt eine Mietminderung in Betracht, wenn Sie Keller und Wohnung nicht oder nur eingeschränkt nutzen können und Ihr Vermieter nicht zeitnah reagiert. Die Höhe der Miete, die Sie vorübergehend einbehalten dürfen, hängt vom Einzelfall ab.
  • Im Notfall muss Ihr Arbeitgeber Sie freistellen. Sie dürfen zu Hause bleiben, um bei der Beseitigung von Schäden durch Starkregen an der eigenen Wohnung oder in Ihrem Keller beizutragen. Das gilt leider nicht für Nachbarschaftshilfe. Eventuell müssen Sie die Zeit jedoch nacharbeiten oder unbezahlten Urlaub nehmen.

Erste Hilfe im Schadenfall durch Starkregen

  • Melden Sie Starkregen-Schäden sofort Ihrer Versicherung. Der rechtliche Hintergrund: Sie muss die Gelegenheit haben, die Ursachen, den Verlauf und das Ausmaß des Schadens selbst zu begutachten, Sachverständige einzuschalten und Zeugen zu befragen. Das kann sie nicht, wenn Sie zu lange warten oder die Schäden selbst beseitigen. Unter Umständen ist Ihre Versicherung dann sogar berechtigt, Ihren Anspruch ganz oder teilweise zu kürzen.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden mit Fotos.
  • Notdürftige Reparaturen sind erlaubt, damit nichts Schlimmeres entsteht.